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   BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98   

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https://dejure.org/1998,4169
BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98 (https://dejure.org/1998,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1998 - 2Z BR 55/98 (https://dejure.org/1998,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 2Z BR 55/98 (https://dejure.org/1998,4169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Nachweis einer Einigung gegenüber einem Grundbuchamt im Zusammenhang mit der Auflassung eines Miteigentumsanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 140, § 719, § 925; GBO § 20
    Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 620
  • DNotZ 1998, 752
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    Sie kommt daher nur in Betracht, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigen Ergebnis führt (BGHZ 129, 1/3 f.; Demharter § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 229/54

    Stimmrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    Objektiv setzt die Umdeutung des nichtigen in ein wirksames Rechtsgeschäft voraus, daß dessen Bestandteile in dem nichtigen Rechtsgeschäft enthalten sind, daß insbesondere das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht über das nichtige Rechtsgeschäft hinausgeht (BGHZ 19, 269/275; 20, 363/370; Palandt/Heinrichs Rn. 6, Staudinger/Roth Rn. 22, jeweils zu § 140).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    Objektiv setzt die Umdeutung des nichtigen in ein wirksames Rechtsgeschäft voraus, daß dessen Bestandteile in dem nichtigen Rechtsgeschäft enthalten sind, daß insbesondere das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht über das nichtige Rechtsgeschäft hinausgeht (BGHZ 19, 269/275; 20, 363/370; Palandt/Heinrichs Rn. 6, Staudinger/Roth Rn. 22, jeweils zu § 140).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    Diese Fragen können im Grundbuchverfahren nicht abschließend beurteilt werden; die Auslegungsregel des § 139 BGB gilt hier nicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 722 f.; BayObLG Rpfleger 1997, 151).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    (1) Eine Umdeutung ist im Grundbuchverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen; sie kann aber nur zur Eintragung aufgrund der umgedeuteten Erklärungen führen, wenn das Grundbuchamt anhand der urkundlichen Unterlagen zu einer abschließenden positiven Würdigung in der Lage ist (BayObLGZ 1997, 121/123 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 9/86

    Umdeutung in Grundbuchsachen; Kaufvertrag über Anteil an einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    Eine Auflassung läßt sich der Urkunde nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit entnehmen; daran ändert auch nichts, daß die Übertragung des Gesellschaftsanteils (nur) "die in der BGB -Gesellschaft bilanzierten Grundstücke" betreffen soll (vgl. auch KG NJW 1967, 2358 f.; OLG Bremen OLGZ 1987, 10 f.).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 9/90
    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
    Diese Fragen können im Grundbuchverfahren nicht abschließend beurteilt werden; die Auslegungsregel des § 139 BGB gilt hier nicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 722 f.; BayObLG Rpfleger 1997, 151).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 150/16

    Wirksamkeit einer Schriftformheilungsklausel in einem Formularmietvertrag

    Dabei ist entscheidend, ob die Beklagten das Ersatzgeschäft bei Kenntnis der Nichtigkeit vernünftigerweise vorgenommen hätten, um den von ihnen wirtschaftlich angestrebten Erfolg zu erreichen (BGH, Urteil vom 30.03.1994 - XII ZR 30/92, BGHZ 125, 355, 363; BayOLG, Beschluss vom 25.06.1998 - 2Z BR 55/98, NJW-RR 1999, 620, 621).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 66/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

    Er hat sich insbesondere nicht mit dem bereits vom FG angeführten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juni 1998 2 Z BR 55/98 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1999, 620) befasst, mit dem das Gericht die Grenzen für eine Auslegung und Umdeutung von Willenserklärungen im Grundbuchverfahren dargelegt und für den konkreten Fall die Umdeutung der vereinbarten Übertragung des Anteils am Vermögen einer GbR (Gesellschaftsanteils) in die Auflassung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück, von dem die Vertragschließenden irrigerweise angenommen hatten, es gehöre zum Gesellschaftsvermögen, abgelehnt hat.
  • OLG Naumburg, 22.07.2003 - 11 Wx 13/02

    Umfang der Abwicklungsvollmacht einer Notariatsangestellten

    Im Grundbuchverfahren ist für die Umdeutung allerdings nur Raum, wenn die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände offenkundig sind, das Grundbuchamt also keine eigenen Ermittlungen anzustellen braucht (BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1998, 2 Z BR 55/98 = NJW-RR 1999, 620-621; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBO, 5. Aufl., Einl. C 29f.; Palandt/Heinrichs, § 140 Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04

    Grundbuch: Unzulässigkeit des Verlangens einer neuen Auflassung im Wege der

    Als Grundbucherklärungen müssen die Auflassungserklärungen zwar den strengen Anforderungen an Bestimmtheit und Klarheit genügen, die für die formellen Eintragungsvoraussetzungen wegen der Besonderheiten des Grundbuchverfahrens gelten, die Auflassung als Grundbucherklärung ist aber grundsätzlich sogar einer Umdeutung zugänglich (BayObLG DNotZ 1998, 752; Kanzleiter in Münchener Kommentar, 4. Aufl, § 925, Rdnr. 23; Soergel/Stürner: BGB, 13. Aufl., § 925, Rdnr. 37; Staudinger/Pfeifer: BGB, 2004, § 925, Rdnr. 37-40).
  • OLG München, 21.05.2010 - 34 Wx 30/10

    Grundstückserwerb: Eintragung der Auflassung bei bewusster Falschbezeichnung des

    Die Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts ist dahin eingeschränkt, dass die Erklärung in ihrem beurkundeten Wortlaut ein maßgebliches Gewicht behält und - selbst naheliegenden - Zweifeln am Erklärungsinhalt bereits dann nicht nachgegangen werden kann, wenn zur Behebung solcher Zweifel nicht offenkundige Umstände außerhalb der Eintragungsunterlagen zu berücksichtigen wären (vgl. BayObLGZ 1974, 112; BayObLG NJW-RR 1999, 620 f.; allgemein Demharter GBO 27. Aufl. § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • LG Aachen, 29.05.2006 - 3 T 455/05

    Auslegung der Erklärungen bei Rechtserwerb durch eine BGB-Gesellschaft

    Die Auflassung als Grundbucherklärung ist aber grundsätzlich sogar einer Umdeutung zugänglich (BayObLG, DNotZ 1998, 752; Kanzleiter in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 925, Rn. 23).
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